Christian Wolffs Einordnung des Witzes in die ars inveniendi (Teil I)

Zweifelsohne birgt es eine gewisse Brisanz, dass der gemeinhin als Hauptvertreter der deutschen rationalistischen Schulphilosophie eingeordnete Christian Wolff dem Witz resp. dem ingenium eine derart prominente Rolle zugeschrieben hat und damit über G. A. Baumgarten, J. C. Gottsched, C. Meier, J. G. Sulzer und I. Kant ein rhetorisches Element in die Philosophie hereingeholt hat, das es manch einem Antirhetoriker des 17. und 18. Jahrhunderts sicherlich kalt den Rücken herunter gelaufen ist. Allerdings muss man mit solchen Aussagen, die Wolff als großen “Affirmator des Witzes” darstellen, vorsichtig umgehen und zuvor analysieren, welche genaue diskursive Funktionalisierung er mit dem Begriff „Witz“ verfolgt.

Zuallererst bleibt festzuhalten, dass Wolff den Witz resp. das ingenium überwiegend in seinen populärphilosophischen Schriften und in seiner Psychologia empirica behandelt. Dabei ist die von ihm ausgearbeitete Psychologia empirica ein konstitutiver Bestandteil der so genannten Metaphysica specialis. Die Metaphysik von Wolff teilt sich in die Metaphysica generalis: Ontologia und in die Metaphysica specialis: Cosmologia, Theologia und Psychologia, wobei die Psychologia weiter differenziert wird in eine Psychologia rationalis und eine Psychologia empirica. Dabei drückt der Titel Psychologia empirica im Gegensatz zu der Psychologia rationalis aus, dass es sich um eine reine Erfahrungswissenschaft handelt, die empirische Erkenntnisse durch Beobachtungen sammelt und darstellt. Gleichsam zählt sie jedoch nicht nur die gewonnenen Erkenntnisse auf, die man an der menschlichen Seele beobachtet, sondern sie entwickelt zugleich Begriffe von den Vermögen und von den Fertigkeiten dieser Seele. So heißt es in der Psychologia empirica: „Quotnam sint animae facultates & quales sint, in Psychologia empirica declaramus.“(1)

Weshalb stellt jedoch Wolff  das ingenium als facultas in einen Kontext mit der Kunst zu erfinden? Wolff unterscheidet grundsätzlich zwei Arten zu erfinden, zum einen durch Versuche und Fleiß und zum anderen durch Verstand und Witz. Geht der erste Strang also auf eine experimentelle Erfahrungswissenschaft zurück, so verweist der zweite Strang auf die Kunst zu schließen. Dabei unterscheidet er die Regeln des Witzes und Verstandes folgendermaßen: „Es gehören […] zum Erfinden zweierlei Arten der Regeln. Einige werden von dem Verstande; andere von dem Witz hergeleitet. Unter die erstere gehören die Regeln der Schlüsse; von den anderen ist der Grund der Verkehrung ein Exempel“.(2) Dabei versetzt der Grund der Verkehrung in die Lage, Schlüsse ohne festes kategoriales Regelsystem anzustrengen. Wolff schreibt: “[…] Zum Erfinden gehören noch einige Regeln, dadurch man in den Stand gesetzt wird, einen Anfang im Schließen zu machen. Dergleichen Regeln ist, dass man das Unbekannte, so man suchet, in etwas gleichgültiges, so einem bekannt ist, zu verkehren suchet, welche ich den Grund der Verkehrung nenne, [...].“(3) Als Exempel für einen Grund der Verkehrung gibt Wolff den Vergleich des Geld-Zählens mit Münzen und der mathematischen Operation des Addierens an. Schließlich schreibt er: „Man sieht aus den gegebenen Exempeln, dass man einen Fall in den anderen verkehret wegen der Ähnlichkeit, die sie miteinander gemein haben. Und gehöret demnach zu hurtigem Gebrauche des Grundes der Verkehrung, dass man die Ähnlichkeit leicht wahrnehmen kann. Wer hierzu aufgelegt ist, den nennet man sinnreich. Und die Leichtigkeit die Ähnlichkeit wahrzunehmen, ist eigentlich dasjenige, was wir Witz heißen. Also gehöret außer der Kunst zu schließen zum Erfinden auch Witz, und man kann ohne diesen durch jene allein nicht zu rechte kommen: […].“(4)

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